Wer bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen für seinen Nachlass trifft, stellt sicher, dass sein Hab und Gut nach seinem Ermessen unter seinen Erben aufgeteilt wird. Wird kein Testament aufgesetzt, greift die gesetzliche Erbfolge. Als Anwalt für Erbrecht in Stuttgart unterstütze ich Sie dabei, alle rechtlich notwendigen Regelungen zu treffen. In einem persönlichen und diskreten Gespräch können wir in Ruhe Ihre Vorstellungen und Fragen zum Thema Erbrecht besprechen. Bei einem Termin in meiner Kanzlei in Stuttgart erläutere ich Ihnen die Anforderungen an die Form eines Testaments und berate Sie dahingehend, welche Variante am besten zu Ihrer individuellen Situation passt. Das Erbrecht ist komplex und bietet Ihnen auch Alternativen zu einem Testament wie beispielsweise die Schenkung von Geldbeträgen, Grundbesitz oder Gegenständen. Als erfahrene Anwältin in Stuttgart berate ich Sie in Ihrem persönlichen Fall umfänglich und diskret.