Im Umgangsrecht haben die Eltern eine größtmögliche Gestaltungsmacht, wie das Residenzmodell, das Nestmodell, das asymmetrische oder paritätische Wechselmodell zeigen. Können Sie sich mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin nicht einigen oder werden zuvor getroffene Vereinbarungen einseitig widerrufen, stehe ich Ihnen mit meiner mehrjährigen Expertise außergerichtlich und vor Gericht zur Seite. Ich zeige Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und begleite Sie im gerichtlichen Verfahren.
Haben Sie Fragen zum Umfang des gemeinsamen Sorgerechts, streiten Sie sich über den Aufenthalt des Kindes oder müssen Sie für die Schule, für Arztbehandlungen oder Auslandsreisen der Unterschrift Ihrer Ex-Partnerin oder Ihres Ex-Partners hinterherrennen? Ich kann Ihnen den Unterschied zwischen einem gemeinsamen Sorgerecht und einem „geteilten“ Sorgerecht aufzeigen und Sie dabei beraten, den Schritt zur Lösung aus der Blockade zu gehen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in Stuttgart können Sie mir Ihre Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung der Umgänge und der elterlichen Sorge offen mitteilen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine bestmögliche Lösung für das Kind.